Energie wie wir macht Ihnen das Leben einfach. Wir haben für Sie hier die Fragen gesammelt, die die meisten Kunden interessieren. Vielleicht ist auch Ihre Frage dabei. Sollten Sie mehr wissen wollen, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen sie uns kostenlos an. Wir geben darauf in aller Kürze Antwort.
Wie beim Kraftstoff gibt es auch bei der Kilowattstunde Strom gesetzlich festgelegte Steuern und Abgaben, auf deren Höhe ein Energieversorger keinen Einfluss hat. Im Einzelnen sind das die Ökosteuer, der EEG- und der KWKG-Anteil, die Konzessionsabgabe und die Mehrwertsteuer. Insgesamt machen sie zur Zeit 42 Prozent des Kilowattstundenpreises aus.
Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG)
Das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich", kurz EEG, soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die ausschließlich auf der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung basieren. Das EEG legt Mindestvergütungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. Die hierbei entstehenden Mehrkosten werden über die EEG-Umlage finanziert.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) wird der Ausbau von KWK-Anlagen gefördert. Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde. Durch eine verstärkte Nutzung von KWK-Anlagen soll eine zusätzliche Minderung der Kohlendioxid-Emission erreicht werden. Die hierbei entstehenden Mehrkosten werden über die KWKG-Umlage finanziert.
Ökosteuer (Stromsteuer)
Mit dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" wurde die Ökosteuer (Stromsteuer) in Deutschland mit Wirkung zum 1. April 1999 eingeführt. Ziele sind die Senkung des Energieverbrauchs durch höhere Strompreise, der Ausbau der ökologischen Stromerzeugung und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge.
Konzessionsabgabe
Als Entgelt für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Stromleitungen dürfen die Kommunen eine Konzessionsabgabe pro gelieferte Kilowattstunde verlangen.
Mehrwertsteuer (Strom und Erdgas)
Für alle genannten Preisbestandteile gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von zurzeit 19 Prozent.
Diese gesetzlichen Abgaben sind in den veröffentlichten Strompreisen bereits enthalten.
swb Vertrieb Bremen ist eine Schwestergesellschaft von swb Vertrieb Bremerhaven und übernimmt die Beschaffung der benötigten Strommengen am Großhandelsmarkt. Daher ist der Strommix von Strom wie wir gleich dem Strommix von swb Vertrieb Bremen.
swb erzeugt aber auch selbst Strom in modernen Kraftwerken aus Steinkohle, Erdgas und Gichtgas. Darüber hinaus fördert swb die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, z. B. durch die Installation der größten bauwerksintegrierten Photovoltaikanlage auf dem Weserstadion in Kooperation mit dem Energieversorger EWE.
Nein, zurzeit bieten wir unser Ökostromprodukt swb Strom proNatur noch nicht außerhalb Bremen an.
Konzessionsabgabe
Als Entgelt für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Erdgasleitungen dürfen die Kommunen eine Konzessionsabgabe pro gelieferte Kilowattstunde verlangen.
Mehrwertsteuer
Für alle genannten Preisbestandteile gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von zurzeit 19 Prozent.
Diese gesetzlichen Abgaben sind in den veröffentlichten Erdgaspreisen bereits enthalten.